Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Hanna Krahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 31.07.2026 betreffend „Übungs- und Ausbildungsfahrten des Wasserrettungsdienstes und des Katastrophenschutzes auf bayerischen Gewässern — Anwendung des § 57 Abs. 1 BaySchiffV“

Ich frage die Staatsregierung unter anderem, wie Übungs- und Ausbildungsfahrten des Wasserrettungsdienstes und des Katastrophenschutzes auf bayerischen Gewässern genehmigungsrechtlich geregelt sind und wie sich unnötige Bürokratie für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte vermeiden lässt.

Die Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz liegen nun vor und stehen Ihnen hier zum Download bereit.

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