Mein Antrag: Glutenfrei heißt nicht Zöliakie-geeignet: mehr Teilhabe für an Zöliakie erkrankte Kinder!
Zöliakie betrifft in Deutschland rund 800.000 Menschen und ist weit mehr als eine bloße Unverträglichkeit. Es handelt sich um eine ernsthafte, genetisch bedingte Autoimmunerkrankung, bei der bereits kleinste Mengen Gluten Entzündungen im Dünndarm auslösen können. Die Erkrankung ist nicht heilbar und lässt sich ausschließlich durch eine strikt lebenslange glutenfreie Ernährung kontrollieren. Selbst minimale Spuren von Gluten können gesundheitliche Schäden verursachen und langfristig schwerwiegende Folgen wie Nährstoffmangel, neurologische Beschwerden oder sogar Darmkrebs nach sich ziehen. Besonders bei Kindern kann eine unbehandelte Zöliakie zudem das Wachstum beeinträchtigen.
Im Alltag stellt diese notwendige strenge Diät Betroffene und ihre Familien jedoch vor große Herausforderungen. Vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen fehlt es häufig an sicheren und verlässlichen glutenfreien Essensangeboten. Obwohl gemeinsame Mahlzeiten ein zentraler Bestandteil des sozialen Miteinanders im Schulalltag sind, können viele betroffene Kinder daran nicht teilnehmen, weil sie sich nicht darauf verlassen können, dass das Essen tatsächlich frei von Gluten und vor allem frei von Kontamination ist. Bestehende Kennzeichnungspflichten reichen hierfür nicht aus, da sie keine Sicherheit über mögliche Spuren bieten.
Die Probleme beginnen oft schon im frühen Kindesalter: Familien berichten, dass es schwierig sein kann, überhaupt einen Betreuungsplatz zu bekommen. Wird ein Platz gefunden, fehlen häufig klare Standards und Kontrollen für eine sichere Verpflegung. In der Folge sind Eltern gezwungen, die Mahlzeiten selbst zu organisieren, was den Alltag zusätzlich belastet. Für die Kinder bedeutet dies nicht selten Ausgrenzung oder ein erhöhtes Gesundheitsrisiko – ein Zustand, der dem Anspruch auf Inklusion widerspricht.
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass es auch anders geht. Länder wie Italien, Finnland, Schweden oder Frankreich haben bereits gesetzliche Regelungen geschaffen, die eine sichere und medizinisch notwendige Sonderverpflegung gewährleisten. Ziel sollte es daher sein, auch in Bayern entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen: Kinder mit Zöliakie sollen mit einem ärztlichen Attest selbstverständlich Zugang zu sicheren, glutenfreien Mahlzeiten in Kitas und Schulen haben. So kann ihre Gesundheit geschützt und gleichzeitig echte Teilhabe am gemeinschaftlichen Alltag ermöglicht werden.
Meinen Antrag finden Sie hier zum Download. Er wurde gestern im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention beraten. Die Ergebnisse werden in Kürze in einer Vorgangsmappe veröffentlicht.
Auf Instagram gibt's ein Reel von mir zu dem Thema.