Anfrage des Abgeordneten Andreas Hanna-Krahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 26.01.2026 zum Plenum am 28.01.2026
Anerkennungsverfahren Approbation Medizin
Ich frage die Staatsregierung,
- wie viele Anerkennungsverfahren bzgl. Approbation von Medizinerinnen und Medizinern gab es in den letzten fünf Jahren in Bayern (bitte Anerkennung nach Kenntnisprüfung/ Gleichwertigkeitsprüfung unterscheiden und durchschnittliche Dauer angeben),
- wie hat sich die Bearbeitungsdauer bei den Gleichwertigkeitsprüfungen im Rahmen der Anerkennung der Approbation von Medizinerinnen und Medizinern in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Gutachten, die durch die GfG und durch von der ROB beauftragte externe Gutachterinnen und Gutachter erstellt wurden, unterscheiden),
- bei wie vielen Gutachten, die durch externe Gutachterinnen und Gutachter erstellt wurden, kam die ROB nach einer Plausibilitätsprüfung zu einem anderen Ergebnis als die beauftragten Gutachterinnen und Gutachter (bitte Gründe hierfür nennen)?
Antwort durch das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention:
Personen mit ausländischer Ausbildung, die dauerhaft in Bayern ärztlich tätig werden wollen, beantragen die Approbation als Ärztin oder Arzt. In dem Approbationsantrag können die Antragstellenden angeben, dass sie auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt an der Kenntnisprüfung teilnehmen möchten. Demnach ist die Entscheidung für die eine oder die andere Prüfungsart im Approbationsantrag zu treffen. Während dieAnzahl der Approbationsanträge technisch erfasst werden kann, ist eine nach den Prüfungsarten differenzierende statistische Auswertung der Antragszahlen mit den technischen Mitteln nicht möglich. Eine händische Durchsicht des Aktenbestands würde erhebliche Arbeitskraft binden und kann in der zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht geleistet werden.
Nach den Schätzungen der Regierung von Oberbayern kann auf Basis der jeweiligen Anzahl an Approbationsanträgen und den üblichen prozentualen Anteilen der Verfahrensvarianten an den Gesamtantragszahlen aber ungefähr von folgenden Zahlen ausgegangen werden:
Die Tabelle hierzu finden Sie im PDF hier zum Download
Erläuterung: „Anträge GWP“ meint Anträge, bei denen ausschließlich eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt wurde. „Anträge KP“ meint Anträge, bei denen ausschließlich eine Kenntnisprüfung durchgeführt wurde. „Anträge erst GWP, dann KP“ meint Anträge, bei denen zunächst eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung und sodann – aufgrundwesentlicher Ausbildungsunterschiede – eine Kenntnisprüfung durchgeführt wurde.
Angaben wie etwa das Datum der Beauftragung der Gleichwertigkeitsprüfung, werden nicht in einer Datenbank erfasst. Eine nach den Prüfungsarten differenzierende statistische Auswertung der Dauer bis zu einer Terminvergabeist mit den vorhandenen technischen Mitteln nicht möglich.
Nach den Schätzungen der Regierung von Oberbayern weisen Verfahren von der Vorlage der vollständigen Unterlagen bis zur Mitteilung des Gutachtenergebnisses gegenüber der antragstellenden Person (= Dauer GWP) bzw. von der Anmeldung bis zum Termin der Kenntnisprüfung (= Dauer KP) ungefähr folgende Dauer in Monaten auf:
Die Tabelle hierzu finden Sie im PDF hier zum Download
Wer die Begutachtung durchgeführt hat, wird nicht in einer Datenbank erfasst. Eine zwischen GfG und externen Gutachterinnen und Gutachtern differenzierende Darstellung ist mit den vorhandenen technischen Mitteln nicht möglich.
Die o.g. Schätzungen legen zum einen nahe, dass mit den Antragszahlen erwartungsgemäß auch die Wartezeiten gestiegen sind. Zum anderen deuten sie darauf hin, dass durch die Gewinnung zusätzlicher externer Gutachterinnen und Gutachter Anfang 2024 bei den Gleichwertigkeitsprüfungen trotz weiter steigender Antragszahlen vermutlich eine Trendumkehr erreicht werden konnte.
Hinzuweisen ist darauf, dass die GfG in Bonn zum 01.09.2024 einen Auftragsannahmestopp für dokumentenbasierteGleichwertigkeitsprüfungen von human- und zahnmedizinischen Ausbildungen ausgesprochen hat. Das belegt umso mehr die Annahme, dass der aktuell positive Trend bei der Dauer der Gleichwertigkeitsprüfungen auf den Aufbau eines größeren Pools an eigenen Gutachterinnen und Gutachtern zurückzuführen ist.
Die Häufigkeit abweichender Einschätzungen von externen Gutachterinnen und Gutachtern und der ROB wird statistisch nicht erfasst. Die händische Durchsicht des Aktenbestands würde erhebliche Arbeitskraft binden und kann auch in der für die Beantwortung einer Anfrage zum Plenum zur Verfügung stehendenZeit mit vertretbarem Aufwand nicht geleistet werden. Entscheidend ist, dass die neuen Gutachterinnen und Gutachter gründlich eingearbeitet und dabei eng von den Medizinerinnen und Medizinern der Berufszulassungsstelle derRegierung von Oberbayern begleitet werden.