Das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung
Was ich dazu im Plenum alles sagen wollte:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, AfD-Fraktion,
2010 setzte ein Forschungsteam der Universtäten Mainz und Jena im Rahmen einer Studie acht Personen drei Stunden lang in einen Coffeeshop, in dem bis zu 25 Leute gleichzeitig gekifft haben.
Die anschließenden Blutproben konnten nach 1,5 Stunden einen THC-Wert nah an der Nachweisgrenze feststellen, nach 6 Stunden war davon nichts mehr messbar. Die Urinproben der Probant*innen hätten noch auf der Türschwelle einen Drogentest bestanden.
Ein Drogenforscher der Frankfurter Goethe-Universität schätzt die Gefahr eines Rausches durch Passivrauchen von Cannabis als nicht gegeben ein.
Inwieweit Cannabis-Rauch, passiv oder aktiv, im Vergleich zu Tabak die Lunge schädigt, ist bisher noch recht wenig erforscht.
Amerikanische Studien lassen den Schluss zu, dass ein Joint die Lunge der aktiv rauchenden Person bis zu fünfmal stärker belasten als eine „normale“ Zigarette.
Ob und wie sich diese Erkenntnis auf das Passivrauchen übertragen lässt, ist bisher nur sehr dürftig erforscht.
Was jedenfalls sehr gut untersucht ist, ist die schädliche Wirkung von Tabak. Allein durch das Passivrauchen von Tabak sterben nach Angaben der WHO jedes Jahr 1,5 Millionen Menschen. Der aktive Konsum tötet Jahr für Jahr 7,6 Millionen Menschen.
Aber, und ich zitiere: „das Rauchen von Tabak ist traditionell erlaubt und für Erwachsene vollständig legal“.
Einigen wir uns doch zunächst mal darauf, dass unser bestehendes Nichtraucherschutzgesetz wichtig ist und dass Rauchen ganz grundsätzlich alles andere als gesund ist.
Das Gesundheitsschutzgesetz spricht übrigens konsequent nur von „Rauchen“ und „Passivrauchen“.
Für Cannabis wollen Sie jetzt aber auch das Erhitzen und Verdampfen in das Verbot mit einbeziehen. Dass E-Zigaretten und Vapes aber immer nachweislich krebserregenden Partikel und schädlichen Substanzen an die Umgebung abgeben, auch ganz ohne Cannabis, interessiert sie wenig.
Das LGL empfahl bereits 2013, E-Zigaretten grundsätzlich unter das Rauchverbot zu stellen.
Noch vor knapp einem Jahr bewertete die Staatsregierung genau das aber als einen „rechtfertigungsbedürftigen Grundrechtseingriff für die betroffenen Raucher“, der eine „belastbare wissenschaftliche Bewertung“ voraussetzt, „dass auch diese Produkte für Dritte gesundheitsgefährdend sind“.
Bei einem Grundrechtseingriff für erwachsene Cannabiskonsument*innen drücken CSU und FW im Bezug auf die Studienlage aber beide Augen fest zu.
Den Rest meiner Redezeit würde ich gern noch den „Konsumanreizen“ und Ihrer Sorge um Kinder und Jugendliche widmen.
In diesen Tagen hat die Volksfestsaison begonnen und damit haben Kinder und Jugendliche reichlich Gelegenheit von ihren Eltern, Nachbarn und großen Geschwistern und dem Ministerpräsidenten zu lernen, wie sehr Bier und Hochprozentiges bei uns zur Folklore gehört.
4% aller Todesfälle bei Frauen und beinahe 10% der Todesfälle bei Männern sind deutschlandweit ausschließlich dem Alkoholkonsum zuzuschreiben.
Ich bin wirklich sehr dafür, dass Kinder und Jugendliche von Anfang an lernen, dass von Drogen immer eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit ausgeht und dass junge Erwachsene sich der Suchtgefahr deutlich bewusst sind.
Das Ziel dabei ist, dass sie als Erwachsene den oft schmalen Grat zwischen Genussmittel und ernsthaften Problem meistern können.
Aber lassen Sie uns die Diskussion darüber, wie wir dieses Ziel erreichen doch bitte ohne ideologische Scheuklappen und anhand valider Fakten führen.
Und wenn wir das tun, dann müssen wir die Lücken im Nichtraucherschutz gemäß der Empfehlung des LGL schließen und mehr Präventions- und Aufklärungsarbeit leisten.
In der Prävention und in der Suchtberatung, wären die 4,7 Millionen zur Erstausstattung und die jährlichen 1,2 Millionen für Ihre Cannabis-Kontrolleinheit richtig gut investiertes Geld!
Das Bundesgesetz bleibt ein guter Kompromiss zwischen dem einfach nicht mehr wegzudiskutierendem Konsumverhalten Erwachsener und dem Jugendschutz, es verbietet weiterhin den Besitz großer Mengen und reglementiert den Handel nach wie vor streng.
Cannabiskonsum ist in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen und in der Umgebung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche schon laut Bundesgesetz verboten ebenso wie die Abgabe an Kinder und Jugendliche.
Ihr Bayerischer Sonderweg ist nichts weiter als Ausdruck Ihres Phantomschmerzes über die bundespolitische Oppositionsrolle.
Vielen Dank
Und so weit bin ich Dank empörter Zwischenrufe beim Thema "Konsumanreize" gekommen gekommen: