Häusliche Pflege: Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß SGB XI

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind wichtig für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und ermöglichen es den Betroffenen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben.
Deshalb haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich (insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr).

Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen verwendet werden. Dazu gehören unter anderem Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflegedienste und zugelassene Betreuungsdienste. Auch ambulante Betreuungsdienste, die pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung anbieten, sind inbegriffen.

Dadurch wird es Pflegebedürftigen erleichtert, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihre Selbstständigkeit zu erhalten.

Aber wie steht es denn um die Angebote zur Unterstützung im Alltag in Bayern? Kann der Bedarf drezeit gedeckt werden? Wie wird sich die Nachfrage in den kommenden Jahren aus Sicht der Staatsregierung entwickeln? ie viele Anträge auf Anerkennung potientieller Anbieter*innen gab es in den Jahren und wie viele wurden genehmigt?

Bisher stehen Angebote zur Unterstützung im Alltag in Bayern bisher leider nicht flächendeckend zur Verfügung und der Fachkräftemangel wird es auch hier nicht leichter machen, das Angebot bedarfgerecht auzubauen.

Meine Anfrage zum Plenum und die Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.
Die gemeinsam mit meiner Kollegin Laura Weber gestellte Schriftliche Anfrage finden Sie hier.

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