Viele Krankenhäuser in Deutschland befinden sich in einer angespannten wirtschaftlichen Lage. Um die Klinikversorgung zukunftssicher zu machen, hatte das Bundeskabinett die sogenannte Krankenhausreform mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen, deren Umsetzung den Ländern obliegt. Die Kompetenz für die Krankenhausplanung bleibt allein bei den Ländern. Ihnen bleibt durch die Reform große Gestaltungsfreiheit zur eigenständigen Standortplanung. Durch die Zuordnung der Leistungsbereiche kommen auf die Länder umfassende planerische Aufgaben zu. Die Länder und die dort ansässigen Kliniken haben nun Zeit, die vorgesehenen Veränderungen umzusetzen. Im Zuge dieser Reform lässt das StMGP externe bayernweite Gutachten zur Darstellung des aktuellen Versorgungsbedarfs und zur Prognose der künftigen Patientenzahlen erstellen. So sollte eine einheitliche Basis für die Zukunftsüberlegungen der Krankenhausträger und ihre Vorgehensweise vor Ort geschaffen werden, so die Ausführungen in Drs. 19/4491, Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Waldmann (SPD) vom 07.11.2024, „Stand der Krankenhausreform in Bayern“. Eine tragfähige Datengrundlage sowie eine gute Analyse sind für die Überlegungen zur künftigen Ausgestaltung der bayerischen Krankenhauslandschaft wesentlich. Durch diesen Bericht wird der Landtag auch in diesen wichtigen Prozess entsprechend einbezogen und informiert.
In unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, dem Landtag und im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention und unter der Einbeziehung der Gutachtenautorinnen und -autoren über die Erkenntnisse, Inhalte und Methodik der zwei externen bayernweiten Gutachten
─ zur Darstellung des aktuellen Versorgungsbedarfs und
─ zur Prognose der künftigen Patientenzahlen,
die das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) im Zuge der Krankenhausstrukturreform in Auftrag gegeben hat, zu berichten.
Hier geht es zum Antrag.
Der Antrag fand Zustimmung in geänderter Fassung.