Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Die Signale sind unüberhörbar, und diese Signale kommen längst aus den eigenen Reihen: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte, der Bayerische Städtetag, der Bayerische Landkreistag, sie alle schlagen Alarm. Ihr gemeinsamer Appell ist eigentlich unmissverständlich: Die Krankenhausversorgung vor Ort steht mittlerweile auf dem Spiel, und sie fühlen sich von dieser Staatsregierung im Stich gelassen.
Was sie fordern, ist eigentlich das Offensichtliche: eine tragfähige, zukunftssichere Krankenhausplanung; das Ganze nicht irgendwann, sondern genau jetzt, bevor die Strukturen endgültig wegbrechen. Und nein, es reicht eben nicht, sich hinter einer reinen Moderatorenrolle zu verstecken. Es reicht nicht zu hoffen, dass die Kliniken den Strukturwandel allein bewältigen.
Die Verantwortung für eine geordnete, zukunftsgerichtete Krankenhausplanung liegt bei der Staatsregierung. Das ist ausschließlich die Aufgabe der Bayerischen Staatsregierung.
Niemand von den Krankenhausträgern will freiwillig auf lukrative Leistungsgruppen verzichten. Niemand wird freiwillig ein eigenes Krankenhaus schließen. Wie denn auch? – Das wäre politischer Selbstmord für jeden Bürgermeister, für jeden Landrat und für jeden kommunalen Verantwortungsträger. Der Bund hat ganz bewusst einen flexiblen Rahmen geschaffen, um den Ländern Handlungsspielräume zu eröffnen.
Und was macht Bayern? – Sie schauen zu, Sie warten, und Sie hoffen. Das ist kein Konzept, meine Damen und Herren, das ist schlicht fahrlässig.
In der Zwischenzeit passiert dann genau das, wovor Expert:innen seit Jahren warnen: ein regelrechtes Wettrüsten innerhalb den Kliniken, statt Kooperation Konkurrenz, statt Versorgungssicherheit Standortkampf. Ressourcen fließen nicht in die Versorgung, sondern in Beraterverträge, Strategiepapiere und teure Gutachten. Neue Abteilungen entstehen nicht nach medizinischem Bedarf, sondern ausschließlich aus Angst, zu den Verlierern der Reform zu gehören. Genau das, meine Damen und Herren, ist das Problem.
Wir brauchen einen gemeinsamen Plan, keine Einzelstrategien im Überlebenskampf. Statt zu führen, moderieren Sie. Statt zu gestalten, verwalten Sie. Dabei verschärfen Sie den Wettbewerb bis hin zur systematischen Schieflage im ganzen Krankenhauswesen im Freistaat.
Wir brauchen jetzt einen echten Kurswechsel, weg von Einzelkämpfertum und blindem Idealismus hin zu einer echten Steuerung und einer strukturierten Zusammenarbeit. Das Staatsministerium in Bayern muss endlich die Verantwortung übernehmen, als Kapitän dieses schwer beladene Schiff in der stürmischen See auch zu steuern.
Was wir brauchen? – Orientierung, eine verlässliche Strategie, einen klaren Kompass, einen realistischen Fahrplan und eine transparente Kommunikation. Nur so, meine Damen und Herren, schaffen wir Sicherheit für die Beteiligten vor Ort und für die Menschen, die auf eine funktionierende Versorgung auch angewiesen sind. Bauen Sie Brücken zwischen den Versorgern, anstatt sie durch Ihre Untätigkeit gegeneinander auszuspielen. Alle anderen Bundesländer handeln bereits. Tun Sie es auch; denn eines ist in aller Deutlichkeit klar: Die Kommunen im Freistaat Bayern können diesen Wandel nicht allein schultern. Die Verantwortung liegt bei der Staatsregierung, und es ist höchste Zeit, dass Sie sie übernehmen.
Es ist fünf vor zwölf. Sie müssen sich diesem Strukturwandel stellen, notfalls gesetzliche Grundlagen schaffen und ein Konzept für alle bayerischen Regionen erarbeiten. Das Ziel dabei muss klar sein: Erstens eine verlässliche Grund- und Notfallversorgung in allen Regionen, zweitens eine gezielte Umbündelung und Spezialisierung genau dort, wo medizinisch sinnvolle Kooperationen entstehen, und drittens eine Krankenhauslandschaft, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen orientiert und nicht an Marktmechanismen und Konkurrenzkampf. Wenn die Staatsregierung jetzt nicht handelt, setzt sie die gesamte Krankenhausversorgung im Freistaat aufs Spiel.
Sehr geehrte Kollegin Waldmann, liebe Ruth, um das klarzustellen: Nicht wir als solche – ich gebe dir in deiner Einschätzung recht – vermissen eine gesetzliche Grundlage, sondern der Antrag basiert auf der Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage.
Die Staatsregierung sagt selbst, sie habe keine Rechtsgrundlage. Deswegen zur Klarstellung und zum Verständnis der Intention: Wer, wenn nicht der Bayerische Landtag, könnte eine Rechtsgrundlage schaffen, wenn sie die Staatsregierung schon vermisst? Das zur Klarstellung.
Sehr geehrter Kollege Freudenberger, Sie stellen die Forderung nach einer Krankenhausplanung als Forderung der Opposition dar. Ich verweise in dieser Sache auf § 6 Absatz 1 des Krankenhausgesetzes des Bundes. Die Bundesländer sind nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz verpflichtet, Krankenhauspläne, eine aktive Krankenhausplanung und Investitionsprogramme aufzustellen. Das heißt, die von Ihnen dargestellte plakative Forderung der Opposition ist im Bundesgesetz festgeschrieben.
Die konkrete Frage an Sie: Sie haben durchaus den 7-Punkteplan der Ministerin Gerlach mit der Betonung angesprochen, wir sollen Sie doch einfach mal machen lassen. Die Vorstellung dieses 7-Punkteplans liegt mittlerweile fast ein halbes Jahr zurück. Wann können wir denn damit rechnen, dass Sie machen?