In unserem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich für die Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Sitze zur Niederlassung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einzusetzen. Dafür soll gemeinsam mit den zuständigen Behörden geprüft werden, wie der Freistaat auf der Grundlage des § 103 Abs. 2 Satz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch zusätzliche Sitze insbesondere in den Regionen, wo der Bedarf hoch ist, einrichten lassen kann.
Hier geht es zum Antrag.
Hier geht es zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention.