Anfrage des Abgeordneten Andreas Hanna-Krahl (Bündnis 90/Die Grünen) vom 24.11.2025 zum Plenum am 25.11.2025.
Modellvorhaben nach § 123 SGB XI
Ich frage die Staatsregierung, wie bewertet sie die Notwendigkeit einer Kofinanzierung zur Umsetzung von Modellvorhaben gemäß § 123 SGB XI (bitte auch auf die Entscheidungen hinsichtlich der Gesamtfördersumme eingehen), welche Modellvorhaben nach § 123 SGB XI wurden bisher im Freistaat beantragt und bewilligt (bitte auf Projekt, Landkreis sowie auf die Fördersumme eingehen) und welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bisherunternommen, um über die Möglichkeit der Fördermöglichkeiten zu informieren?
Antwort durch das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention:
Die Entscheidung, eine Kofinanzierung bei den Modellvorhaben nach § 123 SGB XI vorzusehen, wurde vom Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch XI getroffen. Im Zuge dieser Entscheidung waren die Bundesländer auch beider Erstellung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu den gemeinsamen Modellvorhaben nach § 123 Abs. 3 SGB XI eingebunden und konnten wichtige Impulse für eine gelingende Umsetzung setzen. Für Bayern stehen nach dem Königsteiner Schlüssel jährlich ca. 4,69 Mio. Euro zur Verfügung. Die Kofinanzierung dieser Modellprojekte aus Landesmitteln ist sichergestellt.
Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes sind nahezu deckungsgleich mit dem bayerischen Förderprogramm „Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“. Daher sollen die Modellvorhaben in Bayern über dieses Programm beworben und abgewickelt werden. Hierdurch wird unnötige Bürokratie vermieden. Die zusätzlichen Bundesmittel ermöglichen es, noch mehr Projekte umzusetzen, die zukunftsfähige pflegerische Versorgungsstrukturen in Bayernschaffen und stärken. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden im Freistaat noch keine Modellvorhaben nach § 123 SGB XI über die in der GutePflegeFöR geregelten Fördertatbestände hinaus umgesetzt.