Schriftliche Anfrage zur Finanzierung von Betreuungsvereinen
Immer, wenn Menschen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, sich selbstständig um ihre Angelegenheiten wie Korrespondenz mit Ämtern, Krankenkassen oder Verträge oder die Organisation der notwendigen Pflege und Betreuung zu kümmern, können sie Unterstützung von einem Betreuungsverein bekommen.
Diese gemeinnützigen Organisationen werden oft von den großen Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas, der Diakonie oder auch dem BRK getragen.
Die Finanzierung anerkannter Betreuungsvereine ist über ein Bundesgesetz geregelt, die Ausgestaltung dieser "auskömmlichen Finanzierung" liegt aber bei den Ländern.
Auch hier steigt der Bedarf nach Unterstützung und die 127 bayerischen Betreuungsvereine brauchen Planungssicherheit für Arbeit.
Deshalb haben meine Kollegin Kerstin Celina und ich nachgefragt, wie und in welchem Umfang die Staatsregierung die auskömmliche Finanzierung sicherstellen will.
Die Anfrage und die Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.