Geplante Änderung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz (AVBayRDG)
Die geplante Änderung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz (AVBayRDG) könnte das Aus für die eigenverantwortliche Arbeit unserer Notfallsanitäter*innen bedeuten! Statt ihnen den Rücken zu stärken, sollen sie durch bürokratische Delegationsvorgaben massiv eingeschränkt werden. Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) hätte zukünftig die Macht, Notfallsanitäter*innen ohne klaren Grund ihre Tätigkeit zu verwehren – selbst bei gültiger Berufsurkunde.
Die Folgen? Demotivierte Rettungskräfte, die unter ständiger Unsicherheit arbeiten. Ein klarer Widerspruch zu den Kompetenzen, die der Bundesgesetzgeber den Notfallsanitäter*innen gerade erst zugesprochen hat.
DAS KANN UND DARF NICHT SEIN!
Deshalb habe ich eine schriftliche Anfrage an die Bayerische Staatsregierung gestellt. Es ist an der Zeit, dass Klarheit geschaffen wird und wir gemeinsam sicherstellen, dass Patient*innen nicht im Stich gelassen und unsere Rettungskräfte gestärkt statt geschwächt werden!
Mit der geplanten Änderung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz (AVBayRDG) ist vorgesehen, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rettungsdienst nur noch tätig werden dürfen, wenn sie über eine gültige Delegation der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) verfügen. Diese Regelung wirft mehrere Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Konsequenzen für Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten.
Die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration liegt nun vor.