Seit September 2020 gibt es einen neuen Qualifizierungsweg für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dieser besteht aus einem Studium und einer anschließenden Weiterbildung. Die Struktur der neuen Weiterbildung ist angelehnt an die ärztliche Weiterbildung. Nach Abschluss des Psychotherapiestudiums folgt die Approbation. Um wie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten auf Fachpsychotherapeutenniveau an der Versorgung mitzuwirken, brauchen die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach dem Studium und der Approbation Weiterbildungsstellen. Es handelt sich um Weiterbildungsstellen in einer Ambulanz, Praxis oder Klinik, um psychotherapeutische Berufserfahrung zu sammeln. Es gibt derzeit allerdings erhebliche Probleme in der Finanzierung der Weiterbildung für angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ein zentrales Problem ist die fehlende Finanzierung der Weiterbildungsstellen.
Die Reform der Psychotherapeutinnen- und Psychotherapeutenausbildung war lange überfällig und ist ein guter Schritt gewesen. Leider wurde mit der Reform, bereits in der vorletzten Wahlperiode, vor allem die Finanzierung der Weiterbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht ausreichend geregelt. Letztlich führt das dazu, dass Kliniken und Praxen nicht genügend Weiterbildungsplätze anbieten können, da die finanziellen Mittel fehlen, um die Weiterbildungsteilnehmerinnen und Weiterbildungsteilnehmer zu vergüten. Für Studierende des neuen Psychotherapiestudiums besteht deshalb Unklarheit, ob es ausreichend Weiterbildungsstellen in Kliniken, Praxen und Ambulanzen geben wird, um ihre Weiterbildung direkt nach dem Studium beginnen zu können. Ohne eine ausreichende Zahl an Weiterbildungsstellen wird sich mittel- und langfristig der bereits bestehende Engpass in der psychotherapeutischen Versorgung vergrößern, weil es nicht genügend weitergebildete Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten gibt.
Das Problem ist akut. Deutschlandweit wird sich die Situation verschärfen, es wird seit diesem Jahr mit jährlich mindestens 2 500 Absolventinnen und Absolventen gerechnet. In Bayern wurde zum Wintersemester 2023/2024 die Anzahl an Masterstudienplätzen für Psychotherapie auf 360 erhöht, was zu begrüßen ist, dennoch muss dringend die Finanzierungsfrage geklärt werden. In der letzten Bundesregierung wurden im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz entsprechende Schritte bereits eingesetzt, um die Finanzierung der Weiterbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu regeln. Nach dem Bruch der Regierung gab es leider keine parlamentarische Mehrheit mehr für diese notwendigen Regelungen. Daher wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene umgehend dafür stark zu machen.
Wir fordern die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene umgehend dafür einzusetzen, die Finanzierung der Weiterbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sicherzustellen. Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert, in diesem Zusammenhang zu prüfen, welche Änderungen beispielsweise im Heilberufekammergesetz vorgenommen werden müssen, um die bundesgesetzlichen Änderungen für eine angemessene Vergütung und ausreichende Weiterbildungskapazitäten zu gewährleisten.
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Unser Antrag wurde abgelehnt. Hier geht es zum Beschluss des Plenums.