Offener Brief: Corona Prämien

Sehr geehrter Herr Bundesminister Prof. Lauterbach,
sehr geehrte Frau Klein-Schmeink, liebe Maria,

im Koalitionsvertrag wurde verankert, dass Pflegekräfte und Pflegefachkräfte in Krankenhäusern, Einrichtungen der Langzeitpflege und ambulanten Diensten eine weitere „Corona-Prämie“ erhalten sollen. Nach den anhaltenden Belastungen durch die pandemische Lage ist das gut und richtig.

Der aktuell hierzu vorliegende Entwurf vom 30. März 2022 sieht in § 26 Abs. 2 KHG jedoch ausschließlich für die im Krankenhaus in direktem Beschäftigungsverhältnis angestellten Pflegefachkräfte diese Bonuszahlungen vor.

Im Vergleich zur ersten Prämienzahlung im Jahr 2021 sowie zum Grund-Entwurf vom 10. März 2022 wird damit die gesamte Gruppe der Leiharbeitnehmer*innen von Prämienzahlungen ausgenommen, und zwar auch dann, wenn sie ansonsten alle Bedingungen zur Auszahlung der Prämie erfüllen.

Davon betroffen sind unter anderem alle Mitglieder der Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes und des Bayerischen Roten Kreuzes, die bei Kooperationspartnern auf den Stationen dieselbe Arbeit leisten wie die von der Klinik angestellten Kolleg*innen.

Die Mitglieder der 31 DRK/BRK Schwesternschaften unterstützen seit Jahrzehnten Gesundheitseinrichtungen durch hochqualifiziertes Personal und sind damit auch im Pandemiemanagement eine unverzichtbare Konstante.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜ) soll die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmer*innen gegenüber angestellten Arbeitnehmer*innen garantieren. Dieses Ziel wird mit dem vorgelegten Entwurf zur Auszahlung der Sonderleistung jedoch unterlaufen.

Um die Gleichbehandlung aller Pflegenden zu garantieren und um den pauschalen Ausschluss der Leiharbeitnehmer*innen und damit der Mittglieder der Schwesternschaften des Roten Kreuzes auszuschließen, unterstütze ich die Forderung nach einer entsprechenden Ergänzung des nun vorgelegten Gesetzesentwurfs.

§ 26 e KHG muss sicherstellen, dass alle Pflege(fach)kräfte begünstigt werden, die im Jahr 2021 mindestens 185 Tage entweder mit direkter Anstellung beim Krankenhaus oder als an das Krankenhaus gestelltes Personal in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen in dem Krankenhaus tätig gewesen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krahl, MdL

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