Modellplanung einer Bayerischen Landespflegegesellschaft
Häusliche Betreuung und Pflege brauchen besonderen Schutz: An- und Zugehörige stärken!

Situationsanalyse

Dank guter medizinischer Versorgung, gesunder Lebensführung, langfristig gestiegenem Wohlstand und großflächig verbesserten Arbeitsbedingungen werden die Menschen in Bayern immer älter.
Immer mehr betagte und hochbetagte Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen stehen immer weniger Menschen in Erwerbsarbeit und Familienphase gegenüber.
Auch wenn wir es heute mit der wohl fittesten Senior*innengeneration aller Zeiten zu tun haben, steigt die Zahl der Pflegebedürftigen dennoch kontinuierlich.
Auch Menschen mit Behinderung oder junge (durch Krankheit oder Unfall) Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt und brauchen die ihnen zustehende Unterstützung und Wertschätzung.

Die Betreuung Pflegebedürftiger wird zu weit mehr als 70% von An- Und Zugehörigen, also von Familienmitgliedern, Freund*innen, Nachbar*innen, geleistet. Zum einen, weil sich Betroffene natürlich wünschen, möglichst lange und selbstbestimmt in ihrem soziokulturellen Räumen bleiben zu können und zum anderen aus Fürsorge und Liebe der An- und Zugehörigen, die genau das ermöglichen wollen. Manchmal ist die informelle Betreuungssituation in den Familien oder Verbünden auch dem äußeren Zwang geschuldet: Pflegeplätze sind rar und die Eigenanteile steigen stetig.
Die betreuenden An- und Zugehörigen nehmen dabei einiges auf sich und längst nicht alle nehmen externe und professionelle Hilfe in Anspruch. Mehr als die Hälfte der betreuenden und pflegenden An- und Zugehörigen tragen die Verantwortung allein. 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche.
Dafür stellen die Betreuungspersonen häufig die eigene Erwerbsarbeit hinten an, reduzieren Stunden oder geben sie sogar ganz auf und setzen sich damit jetzt und für die Zukunft einem enormen Armutsrisiko aus.
Andere übernehmen die Betreuung zusätzlich zur Erziehungsarbeit. Häuslich Betreuende sind dabei, wie in allen Care-Bereichen, ganz überwiegend Frauen.
Familien jonglieren mit Dienstplänen, auf denen sich am Ende ganz besonders die wiederfinden, die in den betroffenen Verbünden schon vorher den Löw*innenanteil der Care-Arbeit geleistet haben.
Entlastung ist für die häuslichen Betreuenden nicht in Sicht: Es mangelt an Tagespflege- und Verhinderungspflegeplätzen und wenn die von den Kommunen aufgestockt werden, übersteigen die Wartelisten schnell das Angebot. An- und Zugehörige halten also durch, nicht selten bis zur totalen Erschöpfung. Das derzeitige Pflegekonzept ruht demnach zu mehr als 70% auf der Liebe und Zugewandtheit oder dem Pflichtgefühl von Personen, die den pflegebedürftigen Menschen nahestehen.

Das burgenländische Anstellungsmodell für häuslich betreuende Personen

Eine Chance für betreuende Angehörige?
Beim Neu-Denken lohnt sich ein Blick zu den österreichischen Nachbarn in das Bundesland Burgenland: Betreuenden Angehörigen ist es dort seit November 2019 möglich, einen Betreuungsvertrag für einen pflegebedürftigen An- oder Zugehörigen mit dem Land und der zu betreuenden Person zu schließen.
Dabei richtete sich die vertraglich festgesetzte Arbeitszeit innerhalb der Anstellung nach der Pflegestufe: Bei Pflegestufe 3 werden 20 Stunden angesetzt, bei Pflegestufe 4 zählen 30 Stunden und ab Pflegestufe 5 bezahlt das Land der betreuenden Person den Mindestlohn für eine volle Stelle, also 40 Stunden Wochenarbeitszeit.
Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Versicherung und Altersvorsorge sind inkludiert, ebenso wie die enge und verpflichtende Zusammenarbeit mit der mobilen Hauskrankenpflege.
So funktioniert das Anstellungsmodell: die häuslich betreuende Person stellt einen Antrag auf Anstellung an den Pflegeservice des Bundeslandes, eine Tochter der Krankenhausgesellschaft. Nach der Prüfung des Antrages erfolgt ein Beratungsgespräch, eine Informationsveranstaltung und dann möglicherweise die Vertragsunterzeichnung.
Voraussetzungen für die Anstellung sind die Gesundheit der betreuenden Person (Überforderung soll vermieden werden), die Erreichbarkeit der zu betreuenden Person in einem Radius von höchsten 15 km, ein enges Verwandtschaftsverhältnis oder eine Lebenspartnerschaft mit der zu betreuenden Person.
Unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung ist eine Grundlagenschulung zur Betreuung von 100 Stunden verpflichtend.
Der Vertrag endet mit einem anhaltenden stationären Aufenthalt (mehr als ein Monat) oder dem Tod der zu betreuenden Person oder kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen seitens der angestellten Person oder der betreuten Person beendet werden.
Betreuungsvertretungen
bei Krankheit und Urlaub werden nicht zentral organisiert, Absprachen zwischen betreuenden Angehörigen innerhalb des definierten Radius sind möglich.
Endet der Vertrag durch Tod oder stationäre Dauerpflege bietet der Pflegeservice der angestellten Person die Möglichkeit einer kostenfreien Qualifizierung zur*m Altenpflegehelfer*in.

Kritik am burgenländischen Anstellungsmodell

Die betreuende Person schließt den Betreuungsvertrag mit dem Land und mit der zu betreuenden Person ab. Damit begibt sie sich in Abhängigkeit zu ihren Arbeitgebenden. Ist einer der Arbeitgebenden jedoch ein nahes Familienmitglied oder der/die Lebenspartner*in, und genau das ist eine Voraussetzung für die Anstellung, verschärfen sich eventuell bestehende Konflikte und Machtgefälle werden steiler.

Die Aufgabenbeschreibung der Anstellung umfasst ausschließlich Betreuungsleistungen und ausdrücklich keine Pflegeleistungen.
In der Realität lässt sich dies für die Angehörigen nur schwer trennen, denken wie nur an die Medikamentengabe vor den Malzeiten. Pflegeleistungen sind nur außerhalb der Anstellung zulässig und sie sind nicht über das Arbeitsverhältnis versichert. Die erschwert zusätzlich die verpflichtende Dokumentation der Arbeitszeiten.

Alle Leistungen, die über die Anstellung hinweg erbracht werden, sind nach wie vor reine „Familienunterstützung“ und werden in dem Modell nicht dargestellt.

Die Möglichkeit der Anstellung über die Pflegestufe 5 hinaus überfordert die betreuenden Angehörigen bezüglich der Pflegeleistungen, die bei einer sehr hohen Pflegestufe zu erbringen ist.

Die verpflichtende enge Zusammenarbeit mit der Hauskrankenpflege, die innerhalb des Modells auch Kontrollfunktionen übernimmt, bleibt kostenpflichtig und von der Familie zu bezahlen. Ein erhöhter Pflegebedarf lässt faktisch die Gehälter schmelzen, so dass der Bezug des Mindestlohns nur auf dem Papier bestehen bleibt: Für die Lohnzahlungen wird das Pflegegeld in vollem Umfang herangezogen, so bleibt in vielen Familien wenig bis gar kein Spielraum für Zusatzleistungen, also führt die betreuende Person die Betreuung schließlich auch in ihrem eigentlichen Urlaub fort, dann allerdings wieder als reine „Angehörigenleistung“, also unbezahlt und ungesehen. Ob die betreuende Person bei Krankheit angemessene Rekonvaleszenz-Zeiten in Anspruch nehmen kann, ist fragwürdig: Betreuungsvertretungen müssen von den Familien organisiert werden und die dafür anfallenden Kosten sind nicht durch das Anstellungsmodell gedeckt.

Zudem sind betreuende und pflegende Angehörige nicht selten selbst betagt und haben in den meisten Fällen eigene, fachfremde Berufe und Ausbildungen. Die Möglichkeit einer Ausbildung in der Altenhilfe nach Beendigung der häuslichen Betreuung wird demnach keine nennenswerte Wirkung für den drastischen Pflegemangel entfalten.

Das große Interesse am Anstellungsmodell im Vorfeld der Implementierung spiegelt sich bislang nicht in den Zahlen der Anstellungen wider.
Kritiker*innen sehen die Familien und besonders die betreuenden Angehörigen durch das vorliegende Modell eher eingeschränkt als nennenswert entlastet oder wertgeschätzt.

Der Bayerische Dreiklang: Pflege, Betreuung und Sicherheit durch die Landespflegegesellschaft

Angelehnt an das burgenländische Anstellungsmodell wollen wir die Angehörigenpflege in Bayern auf solide und für alle Beteiligten sichere Füße stellen. Wir fordern ein Modellprojekt:
Die Bayerische „Landespflegegesellschaft“
Die Verwaltung der Landespflegegesellschaft könnte während der Modellphase von drei Jahren dem Landesamt für Pflege obliegen.
Die Betreuung und Pflege der pflegebedürftigen Personen in Bayern ruhen dabei auf drei Säulen:

  • Professionelle Pflege, Gesundheits- und (Fach)Krankenpfleger*innen, Community Health Nurses (CHN), Gesundheitsmanager*innen oder Advanced Practice Nurses (APNs) werden zentral in den Regierungsbezirken und in München organisiert: sie schulen die betreuenden Angehörigen, sichern die pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen im Krankheitsfall und im Urlaub der von der Landespflegegesellschaft angestellten Betreuungsperson und erstellen in enger Absprache mit den An- und Zugehörigen individuelle Pflegeplanungen. Für den Einsatz der professionellen Pflegekräfte fallen den betroffenen Familien und Lebensgemeinschaften keine zusätzlichen Kosten an, alle Unterstützung ist niederschwellig und unbürokratisch abrufbar. Die Frage der Pflegequalitätsprüfung sowie notwendiger und leistbarer Dokumentation soll durch die professionellen Pflegekräfte durchgeführt werden. Hier ist auch ein begleitendes Projekt durch CHN in Kooperation mit Projektverantwortlichen beim MDK in Verbindung mit der Landespflegegesellschaft denkbar. (Kontrolle nach Kriterien gemäß SGB XI) Die Entlohnung der professionell Pflegenden erfolgt gemäß TVÖD.
  • Betreuende/pflegende Angehörige, dezentral, vor Ort: das Modell soll sich in erster Linie an die betreuenden Angehörigen wenden, die schon länger in diesem Setting arbeiten. Die An- und Zugehörigen werden von den professionellen Pflegekräften geschult und individuell auf die Aufgaben, die sich aus den jeweiligen Pflege- und Betreuungsbedarfen ergeben, vorbereitet. Sie werden zu „Fachleuten“ für ihr persönliches Betreuungs- und Pflegesetting: im privaten Umfeld der pflegebedürftigen Person und deren Bedürfnissen entsprechend.
    Die angestellten pflegenden Angehörigen werden gemäß dem geltenden Mindestlohn bezahlt, die Stundenzahl hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Die Anstellungsmöglichkeit beginnt ab Pflegegrad 2 und endet mit Pflegegrad 4.
  • Sozialarbeiter*innen, zentral auf Landesebene organisiert: sie werden aktiv, wenn es Konflikte zwischen den Betreuenden und den Betreuten gibt und unterstützen zum Beispiel bei der Planung der Beendigung der Anstellung. Die Sozialarbeiter*innen werden ebenso wie die professionell Pflegenden des Bezirks gemäß TVÖD entlohnt.

Die Vorteile der Bayerischen Landespflegegesellschaft:

  • Verhinderungspflege sowohl bei Krankheit der häuslich pflegenden Person als auch bei Urlaub werden zentral organisiert. So können die Ansprüche auch tatsächlich wahrgenommen werden. Zusätzlich wird für die Familien während der Betreuungszeit die Möglichkeit der Beschäftigung einer Haushaltshilfe für die notwendigsten Arbeiten geschaffen. Urlaub muss Freizeit sein und Rekonvaleszenz Zeiten müssen auch für pflegende Angehörige in Anstellung gelten.
  • Die betreuenden Angehörigen werden nach Bedarf für die individuell vor Ort zu leistenden Pflegeaufgaben geschult und übernehmen diese auch im Rahmen ihrer Tätigkeit nach Anweisung und Anleitung durch das Fachpersonal. Das schafft Sicherheit in der Ausführung der Aufgaben: Angehörige werden mit ihrem persönlichen Pflegesetting vertraut gemacht und bestmöglich vorbereitet. Bemerkt die Pflegefachperson eine spezifische Überforderung der*des betreuenden Angehörigen bei der Ausführung bestimmter Pflegeaufgaben, wird hier offensiv und konstruktiv gemeinsam nach Wegen heraus aus der Überforderung gesucht.
  • Die Vorbehaltsaufgaben bleiben fest in der Hand der professionellen Pflege: Für jede pflegebedürftige Person wird eine individuelle Pflegeplanung erstellt.
  • Die Anstellungsmöglichkeit für An- und Zugehörige durch die Bayerische Landespflegegesellschaft endet mit dem Pflegegrad 4 der pflegebedürftigen Person.
  • Bei Konflikten zwischen der betreuenden und der betreuten Person können Familien und Lebensgemeinschaften fachkundige und interdisziplinäre Hilfe von Fachleuten verschiedener Gebiete, etwa Sozialarbeiter*innen oder Jurist*innen in Anspruch nehmen. Dadurch können beispielweise Machtgefälle abgefedert werden und beide Seiten im Umgang miteinander gestärkt werden.
  • Die Zusammenarbeit zwischen allen Akteur*innen soll vertrauensvoll und offen gestaltet werden. Gegenseitige Wertschätzung ist hier elementar. Auch dabei unterstützen die beratenden Angebote.
  • Betreuende Angehörige sind immer noch überwiegend Frauen, die häufig die eigene Erwerbsarbeit für die familiäre, informelle Care-Arbeit aufgeben oder hintenanstellen. Um für die Betroffenen keine Fehlanreize zu setzen, wird das Anstellungsmodell für An- und Zugehörige mit dem Mindestlohn vergütet. In den vorausgehenden Beratungsgesprächen ist es aber dennoch wichtig darauf zu achten, dass Frauen nicht durch familiären Druck in die informelle, und nur gering vergütete Familienarbeit gedrängt werden. Befindet sich die betreuende Person ohnehin bereits seit längerem in ihrem Betreuungssetting, verbessert das Modell die bestehende Lebenssituation ganz unmittelbar. (vergl. Zeile 160)
  • Das vorliegende Modell schafft sich im Idealfall, wie eine Quotenregelung, selbst ab. Übergeordnetes Ziel bleibt daher Care-Arbeit, also auch die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger auf möglichst vielen Schultern zu verteilen und damit vor allem betroffenen Frauen Wahlfreiheit zu garantieren.

Zur Modellplanung:

  • Die Verwaltung der Landespflegegesellschaft soll während der Modellphase dem Landesamt für Pflege obliegen.
  • Die Modellphase der Bayerischen Landespflegegesellschaft wird auf drei Jahre und auf höchstens 1000 angestellte pflegende Angehörige beschränkt. Eine Evaluation der Landespflegegesellschaft erfolgt im dritten Jahr des Projektes.
  • Die Betreuungsquote der angestellten pflegenden An- und Zugehörigen zu den professionellen Pflegefachkräften wird für die Zeit des Modellversuches auf 15 zu 1 festgesetzt.
  • Der Bedarf einer Unterstützung für die notwendigsten Haushaltstätigkeiten während eines Urlaubs oder einer Krankheit der angestellten häuslich pflegenden Person muss möglichst niederschwellig und unbürokratisch anzuzeigen sein.
  • Für die Dauer der Modellphase werden 5 interdisziplinäre Fachleute von der Bayerischen Landespflegegesellschaft beschäftigt. Ihre Aufgabe liegt wesentlich in der Mediation zwischen den Pflegenden und den Pflegebedürftigen und in der Beratung zu sonstigen anfallenden Problemen. Auch die Unterstützung dieser Fachleute muss niederschwellig und unbürokratisch realisierbar sein.

Kosten

Eine vereinfachte, konservative Modellrechnung:
Zur Errechnung der Lohnkosten für die angestellten pflegenden Angehörigen gehen wir zunächst von 1000 angestellten pflegenden Angehörigen in Vollzeit zum derzeit gültigen gesetzlichen Mindestlohn aus:
aus dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro/Std. ergibt sich ein monatliches Arbeitnehmer Bruttogehalt von 2080 Euro.
Ausgehend von Pflegegrad 3 für jede berechnete pflegebedürftige Person könnten davon 607 Euro durch den Pflegegeldanspruch bei häuslicher Pflege gedeckt werden, abhängig von einer zu erzielenden Sonderregelung mit den Pflegekassen für die Teilnehmenden des Projektes.
Daraus ergäbe sich eine Lohndifferenz von 1472 Euro im Monat pro angestellter Pflegeperson. Bei 1000 Pflegepersonen betragen diese Lohnkosten demnach 1.473.000 Euro im Monat.

Bei einem geplanten Betreuungsschlüssel von 1 Pflegefachperson zu 15 angestellten pflegenden An- und Zugehörigen ergibt sich die Notwendigkeit von maximal 70 professionell Pflegenden in Vollzeitanstellung während der Modellphase. Ausgehend von TVÖD 9 legen wir für jede Pflegefachkraft ein Arbeitnehmer-Bruttogehalt von 3770 Euro zu Grunde. Diese Lohnkosten schlagen demnach mit 263.900 Euro monatlich zu Buche.

Dasselbe Gehalt setzen wir für die Sozialarbeiter*innen an und errechnen bei einem angesetzten Bedarf von 5 Sozialarbeiter*innen für die Modellphase mit maximal 1000 Teilnehmer*innen hier Lohnkosten von 18.850 Euro im Monat.

1.473.000 + 263.900 + 18.850 = 1.755.750 Euro reine Lohnkosten pro Monat.
Jährlich sind das 21.069.000 Euro. Dabei sind die Lohnnebenkosten noch nicht berücksichtigt.

  • Die jährlichen Kosten für das Modellprojekt „Bayerische Landespflegegesellschaft“ betragen demnach selbst nach großzügig bemessenen Lohnkosten (ausgehend von voller Auslastung der angebotenen Modellplätze und ausgehend von Vollzeitanstellungen für alle 1075 Projektteilnehmenden) und unter Einbeziehung von Mehrkosten in Höhe von rund 930.000 Euro für Fahrkosten, Büromaterial und ähnlichem plus rund 5 Millionen Euro für die Lohnnebenkosten 27 Millionen Euro.

Daraus ergeben sich Modellkosten für den gesamten Zeitraum von drei Jahren in Höhe von 81 Millionen Euro.
Die Kosten für die Evaluierung sind dabei nicht berücksichtigt.

Durch die volle Einbeziehung des Pflegegeldes entfällt für Teilnehmende der sonst durch das Pflegegeld abgedeckte Zugriff auf Entlastungs- und Sachleistungen. Verhinderungspflege bei Krankheit und Urlaub sowie Unterstützung durch professionell Pflegende sind bereits inkludiert und werden von den angestellten professionellen Pflegefachkräften erbracht.

Zum Vergleich: das Landespflegegeld kostet den Freistaat jährlich mehr als 400 Millionen Euro.

Die Bayerische Landespflegegesellschaft
entlastet und unterstützt pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, die sich an dem Modellprojekt beteiligen möchten, direkt und unmittelbar.
Mittelfristig kann sie zudem als Blaupause für Landkreise und kreisfreie Städte oder auch für Regierungsbezirke zur Gründung regionaler Pflegegesellschaften werden.
Doppelstrukturen durch Pflegestützpunkte zum Beispiel ergeben sich nicht: der Verweis an eine regionale Pflegegesellschaft oder die Landespflegegesellschaft erfolgt nach Beratung der Pflegebedürftigen und deren An- und Zugehörigen durch die Stützpunkte, deren Ausbau nach wie vor entschlossen vorangetrieben werden muss.
Das Anstellungsmodell durch die Landespflegegesellschaft oder eine regionale Pflegegesellschaft soll ein Baustein werden, um die bayerische Pflegelandschaft zukunftsgerichtet zu gestalten. Um dem demographischen Wandel sinnvoll zu begegnen, brauchen wir künftig regionale Vernetzungen zwischen den unterschiedlichsten Leistungsträgern. Die Landespflegegesellschaft ist ein erster Schritt dorthin.
Die Bayerische Landespflegegesellschaft schafft schon heute die Rahmenbedingungen für die Sicherung der Pflege von Morgen: Pflegegesellschaften sind neben ausgebauten Pflegestützpunkten mit erweiterten Kompetenzen und Zuständigkeiten das ideale Arbeitsfeld für Community-Health-Nurses.

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